Gut zu Wissen

Wir möchten einen Garten

Zunächst müssen Sie diese Entscheidung in ihrem privaten Umfeld treffen. Dabei sollten Sie sich gleich von Anfang an bewusst machen, dass damit nicht nur Rechte sondern auch Pflichten einhergehen. Denn im Wesentlichen werden Sie Teil einer Gemeinschaft, welche nur durch die Einhaltung gewisser Regeln funktioniert.

Die Satzung des Gartenvereins (gemäß GBG / Vereinsrecht) regelt nicht nur das Vereinsleben. Sie bedingt auch Ihrer Anerkennung, um überhaupt das Recht auf einen Pachtgarten zu erlangen.

Das Bundeskleingartengesetz (BKlGG) bildet wiederum die Grundlage für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Dies ist unser höchstes Gut, denn nur dadurch haben wir das Recht auf geringe Pachtpreise.

Als Generalpachtnehmer hat der Gartenverein das Recht mit Ihnen einen Unterpachtvertrag abzuschließen, dessen Inhalt beschreibt weitestgehend das Nutzungsrecht des Gartens.

Wie Sie vermutlich bereits wissen, besteht die gesamte Gartenanlage aus 54 Gärten auf insgesamt 16.410 qm und grenzt nicht nur an Wohngebiete, sondern ist auch ein Teil des Kurbades Schlema. Nicht nur wegen der vielen Kurgäste, die hier einen Spaziergang machen, legen wir großen Wert auf einen gepflegtes Erscheinungsbild der Gartenanlage. Aus diesen Gründen gibt es weitere Regel die in unserer Gartenordnung beschrieben sind, wie zum Beispiel die Heckenhöhen und die Einhaltung der Ruhezeiten.

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Bewerbung und Vergabe

Da wir eine Warteliste führen, müssen Sie sich zuerst schriftlich beim Vorstand bewerben. Dies kann formlos erfolgen, aber vergessen sie nicht die Angaben zu ihrer Person, ihren Interessen bezüglich der Gartengröße etc. sowie Anschrift und Kontaktmöglichkeiten. Wird ein Garten frei werden wir Sie kontaktieren und Sie schauen sich den Garten zunächst einmal an. Haben Sie interesse, sind noch zwei Schritte zu meistern.

A: ggf. müssen Sie sich mit dem abgebenden Pächter über den Preis einigen, den er für die im Garten eingebauten Werte (Laube etc.) noch haben möchte. Der Verkauf ist Privatsache, wir empfehlen Ihnen einen Kaufvertrag aufzusetzen.

B: Die Mitgliedschaft in unserem Gartenverein ist eine Bedingung um den Garten zu bekommen. In einem persönlichen Gespräch werden wir Sie über die Rechte und Pflichten informieren und Ihre Fragen diesbezüglich beantworten. Sie erhalten die Vereinssatzung und können sich dann Entscheiden diese anzuerkennen. Die Vergabe erfolgt durch den Vorstand. Dabei bedingt es der Mitgliedschaft in unserem Verein.

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Nutzung des Kleingartens

Die angepachtete Gartenfläche ist im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung, also sowohl für den Obst- und Gemüseanbau als auch für sonstige gärtnerische Nutzung in all ihrer Vielfalt und zur Erholung zu nutzen. Bei Übernahme eines Gartens erhalten Sie einen Unterpachtvertrag sowie unsere Gartenordnung.

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Rechte und Pflichten

Diese ergeben sich aus dem Statut des Vereins, den Unterpachtvertrag für den Garten und der Gartenordnung. Beispielsweise erwarten wir von Ihnen, sich am Vereinsleben zu beteiligen und sich dementsprechend darüber zu Informieren. Unser Schaukasten am Garten 1 (im Kreuzungsbereich Grimmerweg / Prießnitzweg), sowie das Internet bieten ausreichend Möglichkeiten. Um auch in Ihrem Interesse Kosten zu sparen, beschränken wir postalische Benachrichtigungen nur auf das Wesentlichste.

Zwei mal im Jahr gilt es Termine einzuhalten die Ihre Anwesenheit bedürfen. Dazu zählen das Wasseraufdrehen Mitte April - an diesem Tag ist auch die Jahreshauptversammlung - und das Wasserabstellen mit Zählerablesen (am gleichen Tag Mitgliederversammlung) im Herbst.

Pro Garten sind 8 Gemeinschaftsstunden im Jahr zu erbringen. Dazu bieten wir ausreichend Möglichkeiten um diese zu Leisten, denn gerade im Außenbereich der Gartenanlage gibt es immer etwas zu tun.

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Bebauung im Kleingarten

Alle baulichen Maßnahmen sind beim Vereinsvorstand schriftlich zu beantragen. Nach einer Prüfung (ggf. auch Besichtigung) durch das Vorstandmitglied für Ökologie & Umwelt, erhalten sie dann ein Bescheid über die Umsetzung ggf. können sich Auflagen ergeben.

Bauen verursacht meistens Lärm und Dreck. Reden Sie vor Baubeginn mit ihren Nachbargärten und halten Sie auf alle Fälle die gesetzlichen Ruhezeiten ein. Größere Baumaßnahmen sind vorzugsweise außerhalb der Gartensaison durchzuführen.

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Kündigung des Kleingartens

Gemäß unserer Satzung bedarf es der schriftlichen Kündigung der Mitgliedschaft sowie des Unterpachtertrages, welche sich gegenseitig bedingen. Mit der Kündigung gilt der Auftrag auf Durchführung der Wertermittlung als gestellt. Der Vorstand beauftragt die vom Verband zugelassenen Wertermittler mit der Wertermittlung, dessen gesetzliche Grundlage die
Richtlinie für Wertermittlung in Kleingärten bei Pächterwechsel bildet.

Tipp: Eine Kündigung des Pächters kann gemäß Unterpachtvertrag §2 Abs.4 nur zum 30. November eines Jahres erfolgen. Demnach muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag des Monats Juli dem Vorstand schriftlich vorliegen. Damit sparen sie sich die Abgaben die im Folgejahr erneut fällig werden und die Rechnung im Februar ist gleichzeitig ihre Abschlussrechnung. Der Garten kann mit Saisonbeginn an einen neuen Pächter übergeben werden. Dazwischen bleibt noch genügend Zeit um den Garten für eine ordnungsgemäße Übergabe vorzubereiten.

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Wie hoch sind die Kosten für einen Garten

Einmal im Jahr, meist Anfang Februar, bekommen sie eine Jahresabrechnung, welche sich im Wesentlichen aus den Festkosten für das anstehende Jahr und den Fixkosten für das vergangene Jahr zusammensetzen. Bei folgendem Beispiel sind keine zusätzlichen Kosten für die Anschaffung, Einlagen, Aufnahmegebühren und sonstige individuellen Kosten wie z.B. Versicherungen berücksichtigt. Im Beispiel hat der Garten eine Fläche von 200 m².

BEISPIEL FESTKOSTEN

Dazu kommen noch die FIXKOSTEN die sich je nach Verbrauch von Wasser und Strom zusammensetzen. Des Weiteren können noch Zusatzkosten wie z.B. für den Spülvorgang der Wasseranlage im Frühjahr entstehen. Im Durchschnitt können sie von einer Gesamtsumme um die einhundert Euro ausgehen.

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Zusatzversicherung

Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. bietet eine "Gemeinschaftsversicherung" über Feuer, Eindruchdiebstahl, Vandalismus, Glasbruch, Sturm- und Hagelschäden an. Diese kann individuell über den Kreisverband abgeschlossen werden oder der Vorstand vermittelt dies. Der Jahresgrundbetrag beläuft sich auf 30 Euro. Teilnahmeberechtigt sind Vereinsmitglieder von Kleingartenvereinen, die dem Landesverband angeschlossen sind - dies ist bei uns der Fall. Hier erfahren sie mehr ...

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Strom- und Wasseranschluss im Garten

Es gibt Kleingartenanlagen in denen Strom- und Wasseranschluss nicht selbstverständlich sind. Unsere Anlage besteht aus 54 Gärten von denen alle einen Wasser- und Stromanschluss haben. Die Besonderheit in einer Nutzervereinigung wie z.B. dem Gartenverein ist, dass so genannte "Differenzen" die durch Leitungsverlust (Strom) und Spülvorgänge (Wasser) entstehen, auf alle Nutzer aufgeteilt werden. Deswegen sind unsere Preise für Strom (pro kWh) und Wasser (pro m�) als intern zu betrachten und entsprechen nicht den üblichen Marktpreisen eines Privathaushaltes. Beim Wasser gibt es die Besonderheit, dass auf Grund der Anerkennung der kleingärtnerischen Nutzung, wir gegenüber dem Versorger nur den Verbrauch, jedoch kein Abwasser bezahlen.

An dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Wasseruhren und Elektrozähler Eigentum des Pächters und somit im privaten Sinne zu finanzieren sind. Die Messeinrichtungen unterliegen dem Eichgesetz. Demnach müssen Kaltwasserzähler alle 6 Jahre und mechanische Induktionszähler alle 16 Jahre geeicht werden. Dies dient nicht nur dem Schutz des Verbrauchers, sondern ist auch die Grundlage für eine korrekte Abrechnung. Die Verwendung von ungeeichten Messgeräten ist ordnungswidrig und kann zum Einstellen der Versorgung seitens des Vereins führen.

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